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Seminar „Haftungsrisiken und Versicherungsschutz im Vereinsleben“

 

In Fortsetzung zum vorjährigen Seminar "Vereinsrecht und Haftung" ging Werner Gillmeier von der Versicherungskammer Bayern, der Referent des Abends, noch-mals umfassend auf die Risiken ein, die für Vorstände und Mitglieder bei der Vereinstätigkeit bestehen.

Er stellte die Ausstattung der Bayerischen Ehrenamtsversicherung dar, die das Bayerische Sozialministerium mit der Versicherungskammer Bayern im Jahre 2007 als Sammel-Haftpflicht- und Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich Tätige abgeschlossen hat. Sie stellt grundsätzlich ein "Auffangnetz" des Freistaats Bayern dar, das greift, wenn keine andere Versicherung (z.B. Vereins-haftpflichtversicherung der Einrichtung oder Privathaftpflicht des Ehrenamtlichen) zum Tragen kommt. In wie weit Deckung durch die private Haftpflicht gegeben ist, sollte jeweils abgeklärt wer-den. Die ehrenamtliche / freiwillige Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen stattfinden. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. sind also weiter in der Pflicht, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.

Die wichtigste Vereinsversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Darin abgesichert werden der Vorstand, die Mitglieder und alle Beauftragten. Bei Abschluss ist darauf zu achten, dass alles abgesichert ist, was satzungsgemäß gemacht wird. Zu empfehlen ist, für größere Veranstaltungen gezielt eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen.