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>> Aktivitäten  >> 2014 - Seminar Vereinsrecht / Vereinshaftung 

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Wer sein Vereinsrecht kennt macht keine Fehler

Abendseminar des Stadtverbandes zu Vereinsrecht und Haftung im Verein

 

Auf sehr große Resonanz ist das Seminar "Vereinsrecht / Vereinshaftung" am 1. April im Kultursaal "Museumswinkel" mit dem Münchner Rechtsanwalt Roland Sing gestoßen.

Der Referent stellte die Mindestanforderungen bei der Gründung eines Vereins dar und ging auf die Unterschiede von nicht rechtsfähigen und rechtsfähigen Verein (e.V.) ein. Sein Rat geht in der Regel zum eingetragenen Verein aus Haftungsaspekten, Förderfähigkeit, etc.. Die Satzung ist das "eigene Gesetzbuch" des Vereins in der die wichtigsten Grundlagen festgelegt sind. Vorteilhaft ist es, nur das Wesentliche in der Satzung festzuschreiben, weitere Regelungen in Vereinsordnungen, weil diese leichter zu ändern und damit anzupassen sind.

Das höchste Organ eines Vereins ist die Mitgliederversammlung (Bestellung und Abberufung des Vorstands - Abänderung von Vorstandsentscheidungen - Beiträge festsetzen - Satzungsänderung - Auflösung oder Fusion des Vereins, u.a.). Entsprechend sorgfältig ist die Einberufung vorzunehmen und die Tagesordnung bekannt zu machen. Bei Minderjährigen von 7 - 17 Jahren ist grundsätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Dies gilt für Ein und Austritt ebenso wie für Stimmabgabe. Bei Vereinsveranstaltungen übernimmt der Verein regelmäßig von den Eltern die Aufsichtspflicht für die Kinder. Detailliert wurden vom Referenten die Aufgaben des Vorstands behandelt. Bei der Haftung sind zu unterscheiden: Haftung für vertragliche Pflichten - Zum Schadenersatz verpflichtende Handlungen (Verkehrssicherungspflichtverletzung, Aufsichtspflichtverletzung, Fehlerhafte Vereinsführung) - Haftung für Steuern und Sozialabgaben - für Vereinsschulden - Versicherung - Absicherung.

Bei zum Schadenersatz verpflichtender Handlungen sind 3 Punkte entscheidend:
1. Wer hat in welcher Funktion gehandelt?
2. Wie groß ist das Verschulden der handelnden Person?
3. Wer ist der Geschädigte?