Anmietung Redoutensaal

Geändert am 29.11.2024

Änderung Richtlinien für die Anmietung des Redoutensaals:
ab 01.01.2025 geänderte Richtlinien:

Für die Nutzung des Redoutensaals durch Vereine werden im kommenden Jahr anstelle der bisherigen, maximalen rund 1.800,- Euro nur noch 1.500,- Euro an Zuschuss gewährt werden können. Auch bei der Häufigkeit der Gewährung dieses Zuschusses wird es Einschränkungen geben.

Anstatt bis zu dreimaliger Bezuschussung pro Jahr wird nur noch eine einmalige Bezuschussung pro Verein, bzw. Gruppe und Jahr möglich sein.

Generell gilt nach wie vor, dass auch außerhalb der Redoutensaal-Bezuschussung Einschnitte zu erwarten sind. Wie hoch diese Einschnitte ausfallen werden, kann allerdings noch nicht gesagt werden.

Die konkrete Kultur-Fördermittelverteilung wird voraussichtlich im Mai/Juni 2025 feststehen und erst dann bekanntgegeben. Bis zum
Ende dieser unsicheren Phase werden die Vereine gebeten, ihr nächstjähriges Programm zurückhaltend und unter der Annahme deutlich geringerer Fördermittel zu planen. Stadtverband und Kulturförderung sind sich im Klaren über die für die Vereine schmerzlichen Konsequenzen dieser Maßnahmen. Sie sind sich aber auch einig, dass die Stadt ohne Einsparungen die derzeitige Krise nicht meistern kann.

Redoutensaal Zuschussrichtlinien

Formular Zuschussantrag

Formular Zuschussabrechnung